Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu unterweisen und mit Anweisungen und Erläuterungen auf Gefahren und Risiken rund um den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich hinzuweisen. Schließlich haben die Beschäftigten das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Es gibt in jedem Unternehmen unterschiedliche Anlässe, die eine Unterweisung erforderlich machen. Dazu zählen die Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit sowie eine wiederkehrende Unterweisung etwa für Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen. Auch neue Gefährdungen und Belastungen, beispielsweise in Form neuer Verfahren oder Maschinen, machen Unterweisungen notwendig.
Die Themen, die in den Unterweisungen behandelt werden, umfassen unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter, das Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstungen, Verkehrssicherheit, Umgang mit Maschinen sowie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.