Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die bestehenden Gefährdungen für alle Tätigkeiten zu ermitteln und zu dokumentieren. Aus der Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument des Arbeitsschutzes werden entsprechende Schutzmaßnahmen abgeleitet. Eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird dann erforderlich, wenn Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen oder Gefahrstoffe verwendet werden. Hierbei ist eine individuelle Beratung zwingend erforderlich, da sich die Gefährdungen je nach Arbeitsbereich stark unterscheiden. Die TRIOPT GmbH stellt sicher, dass Deine Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen die Vorschriften erfüllen.
Wir unterstützen Dich bei unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen in den Bereichen Arbeitssysteme und Betriebsmittel, nicht zuletzt mittels der Geräteprüfung
nach DGUV Vorschrift 3.